Mess- und Diagnosetechniken
Radioaktiver Abfall muss die jeweils gültigen Spezifikationen und Annahmebedingungen erfüllen, die von den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden für die Zwischen- und Endlagerung festgelegt werden. Die Einhaltung der Annahmebedingungen ist nachzuweisen.
Abfallcharakterisierung bezeichnet die Ermittlung der endlagerrelevanten Eigenschaften von Abfallgebinden. Bei der Charakterisierung oder der Produktkontrolle radioaktiver Abfälle finden vorzugsweise zerstörungsfreie Messverfahren für die Bestimmung relevanter Parameter oder für die Überprüfung von deklarierten Aktivitätswerten Anwendung. In vielen Fällen ist es bereits während der Konditionierung radioaktiver Abfälle sinnvoll bzw. erforderlich, an den Rohabfällen Proben zu nehmen und zu analysieren. Oftmals können fehlende Informationen über bereits konditionierte Abfälle nur durch den Einsatz zerstörender Messverfahren ermittelt werden. In der Praxis tendiert man dazu, die zerstörenden Verfahren zur vermeiden, um die Menge an Sekundärabfällen und die Strahlenbelastung des Personals so gering wie möglich zu halten.